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Gemeindeförderung für umweltfreundliche Heizungen:Von der Gemeinde wird für umweltfreundliche Heizungen ein Gemeindezuschuss in Höhe von € 400,00 gewährt (pro Objekt und Anlage einmalig). Unterstützt werden nur Objekte, die als Hauptwohnsitz genutzt werden.
Der Antrag auf Förderung muss spätestens 1 Jahr nach der Errichtung der Anlage beim Gemeindeamt eingereicht werden.
Folgende Heizungen werden gefördert:
Pelletsheizung
Hackgutheizung
Holzheizung mit Holzvergaserkessel und Pufferspeicher
Erdwärme- und Wärmepumpenheizung
Solaranlagen
Photovoltaikanlagen - nur für Heizzwecke
Der Zuschuss wird nur für rechtsmäßig errichtete Anlagenbei Ausführung durch konzessionierte Betriebe und Vorlage folgender Unterlagen ausbezahlt:
Ansuchen_um_Förderung.pdf (0.12 MB) und Beschreibung der Anlage
Rechnung und Zahlungsbeleg (in Kopie)
Vollendungsanzeige oder Funktionsgarantie: Muster_Funktionsgarantie_neu.pdf (0.07 MB)