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Gemeinde Wagrain

Sterbefall - Leitfaden

Jeder Todesfall erfordert Maßnahmen, die in einer bestimmten Reihenfolge zu treffen sind. Dieser Leitfaden soll ihnen eine kleine Hilfestellung geben.

Eintritt des Todesfalles

  • Benachrichtigen Sie umgehend den Ortspfarrer (auch in Nachtzeiten), da unmittelbar nach Todeseintritt ein „Versehgang“ noch möglich ist. Pfarrer Berthold Ransmayr Tel. +43 6413 8214 oder +43 664 5357075)
  • Rufen Sie unverzüglich den Sprengelarzt Dr. Hannes Fercher (+43 6413 8212) oder in Vertretung Dr. Peter Rohrmoser (+43 6413 7222) an.

Gespräch mit dem Ortspfarrer

  • Terminvereinbarung für die Beerdigung
  • Information über Bestattung, Aufbahrung
  • Gestaltung der Messfeier
  • Musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
  • Druck der Todesanzeige (Parte) , Wagrain 983 Haushalte, Kleinarl 250 Haushalte

Kontaktaufnahme mit dem Gemeindeamt (Standesamt und Friedhofverwaltung):

Standesamt: Bei einem Todesfall innerhalb der Wohngemeinde ist der Todesfall beim Standesamt, Zimmer 103 (Christine Traninger +43 6413 8213 18) spätestens am folgenden Werktag zu melden und es sind folgende Urkunden mitzubringen:

  • Geburtsurkunde
  • Heiratsurkunde (wenn der Ehepartner verstorben, auch dessen Sterbeurkunde, bei Geschiedenen auch Scheidungsurkunde)
  • Staatsbürgerschaftsnachweis oder Reisepass
  • Meldezettel

Friedhofverwaltung: Kontaktaufnahme betreffend Grabstätte (Amtsleiter Peter Eschbacher +43 6413 8213 22). Die Friedhofordnung ist einzuhalten. Vor der späteren Aufstellung des Grabmales ist eine neuerliche Kontaktaufnahme notwendig.

Kontaktaufnahme mit einem Bestattungsinstitut

Bei einem Todesfall im Krankenhaus oder außerhalb der Wohngemeinde sind die selben Unterlagen, wie oben für das Standesamt angeführt, mitzubringen. Zusätzlich sind Doku­mente mitzubringen, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten Vorsorge für die Bestattung getroffen hat (z.B. Wiener Verein).  

Bestattungsunternehmen:

 

Kontaktaufnahme mit dem Totengräber: Herr Koblinger +43 664 75 10 78 71

Laut gesetzlicher Bestimmung gilt eine Aufbahrungsdauer von 2 bis 4 Tagen zwischen Todesfall und Beerdigung.

  • Aufbahrung im Trauerhaus 
  • Aufbahrung in der Marktkirche 
  • Der Schlüssel für die Marktkirche ist im Gemeindeamt (Zimmer 101) erhältlich 
  • Die Aufbahrung in der Marktkirche ist gebührenfrei
  • Nach der Aufbahrung ist die Marktkirche zu reinigen

Zwei Aufbahrungen gleichzeitig sind möglich, jedoch muss dies mit der ersten Trauerfamilie und dem jeweiligen Bestattungsunternehmen abgesprochen werden.

Beerdigung

  • Meldung bei der Gendarmerie Wagrain (Verkehrsregelung), +43 5  9133 5153
  • Pferdefuhrwerk Josef Gehwolf, Griesbauer, +43 6413 8539 

    Musikalische Gestaltungsmöglichkeiten
    Gestaltung durch den Wagrainer Kirchenchor (Kathi Oberbichler +43 664 49 88 177)
     Gestaltung durch die Bläsergruppe der Wagrainer  Musikkapelle  (Hans Höller +43 6413 8687).
     Wenn eine Gestaltung durch die Bläsergruppe erwünscht ist, sind nur folgende Begräbniszeiten
     möglich: Sommer 16.00 Uhr / Winter 15.00 Uhr 
     Die Gestaltung durch selbst organisierte Gruppen ist natürlich auch möglich.

  • Trauerzug (Neuregelung)
    Aus verkehrstechnischen Gründen wird gebeten, dass der Treffpunkt der Trauergemeinde und der Vereine am Marktplatz und nicht im Kreuzungsbereich bei der Marktkirche stattfinden soll (Ankündigung auch auf der Parte). Das setzt voraus, dass das Fuhrwerk den Sarg eine Viertelstunde früher zum Marktplatz bringt.
  • Ohne Trauerzug:
    Treffpunkt und Aussegnung am Kirchplatz.