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Gemeinde Wagrain

freie Wohnungen in Wagrain

Veröffentlichungsdatum14.07.2026Lesedauer2 MinutenKategorienGemeinde
miete

Gemeindewohnungen - Wohnungen mit Vergaberecht:

Die Marktgemeinde Wagrain hat bei Freiwerden das Zuteilungsrecht für viele Mietwohnungen der GSWB, Salzburg Wohnbau GmbH und Wohnbau Bergland. Die Zuteilung erfolgt nach der Reihung der Wohnungssuchenden. Das Formular ist auf unserer Website unter Bürgerservice – Formulare zu finden und ist bei Interesse bei Philipp Flasch (p.flasch@wagrain.salzburg.at) abzugeben.


Förderfähige Mietwohnungen: 

** Öbristweg 30, Top 16 **
3-Raumwohnung 77,31 m² mit Balkon, Heizung: Ölheizung, Bruttomiete: € 874,80, Carport-Abstellplatz: € 19,62, Kaution: € 1.750,00 Gen. Anteile + Beitrittsgebühr € 216,00. Die Grundmiete zur Berechnung der Wohnbeihilfe beträgt € 559,47. Die Mindestmietdauer beträgt 12 Monate + 3 Monate Kündigungsfrist. Verfügbar am 01.10.2026


Es gelten die aktuellen Vergaberichtlinien des Landes Salzburg. Hier der Link zur Broschüre:
https://www.salzburg.gv.at/fileadmin/SP-Dateien/bauenwohnen_/Documents/wbf_miete.pdf

Hinweis: Staatsbürger, die nicht dem EWR (europäischer Wirtschaftsraum) angehören haben folgende Voraussetzungen vorzulegen bzw. zu erfüllen:

1. Hauptwohnsitznachweis für mindestens 5 Jahre: ununterbrochen & rechtmäßig mehr als fünf Jahre Hauptwohnsitz in Österreich, wobei der rechtmäßige Aufenthalt von allen im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen nachzuweisen ist,

2. Arbeitsverhältnis in Österreich in den letzten 5 Jahren für mindestens 24 Monate oder insgesamt 60 Monate: Nachweis über Einkünfte, welche der Einkommensteuer in Österreich unterliegen, oder auf Grund der Ausübung einer Erwerbstätigkeit Beiträge an die gesetzliche Sozialversicherung in Österreich entrichtet haben und nunmehr Leistungen aus dieser erhalten und innerhalb der letzten fünf Jahre 24 Monate lang vorgenannte Einkünfte oder Leistungen bezogen haben oder in Summe über 60 Monate derartiger Zeiten verfügen und

3.entsprechende Deutschkenntnisse: Der Nachweis von Deutschkenntnissen kann auf unterschiedliche Art und Weise erbracht werden. (z.B. Integrationsprüfung, Spracheinstufungsbestätigung A2, Nachweis eines mindestens fünfjährigen Besuchs einer Pflichtschule in Österreich mit positivem Abschluss des Unterrichtsfachs „Deutsch, uvm.) Eine umfassende Auflistung ist in § 5 Abs. 4 Ziffer 1-10 der S. WFV 2025 angeführt.

oder

Personen mit einem Aufenthaltstitel „Rot-Weiß-Rot Karte“ 

Die endgültige Zusage erhalten Sie von der Wohnbaugenossenschaft direkt erst nach Überprüfung der Förderrichtlinien.



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Baugrundstücke:

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